Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
04.06.2025
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen I, III und IV des Marktes Kleinwallstadt
Vom Markt Kleinwallstadt wurden im Jahr 2015 Planunterlagen für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen I, III und IV beim Landratsamt Miltenberg eingereicht. Die Brunnen werden zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung des Marktes Kleinwallstadt genutzt. Der Umgriff des geplanten Wasserschutzgebietes kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Zum Schutz öffentlicher Wasserversorgungen werden regelmäßig Wasserschutzgebiete festgesetzt (§ 51 WHG). Für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist ein förmliches Verfahren nach dem BayVwVfG durchzuführen (Art. 73 Abs. 3 Satz 1 BayWG).
Nach Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG liegen die vollständigen Planunterlagen für das Wasserschutzgebiet beim Markt Kleinwallstadt für die Dauer eines Monats vom 13.06.2025 bis 14.07.2025 zur Einsicht aus. Die Auslegung erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Unterlagen und wird hiermit nach Art. 73 Abs. 5 BayVwVfG ortsüblich bekannt gemacht.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Die Brunnen des Marktes Kleinwallstadt befinden sich auf folgenden Grundstücken:
Brunnen | Fl.Nr. | Gemarkung |
I | 4897 | Kleinwallstadt |
III | 4518 | Kleinwallstadt |
IV | 4486 | Kleinwallstadt |
2. Die Antragsunterlagen liegen in der Zeit vom Freitag, den 13.06.2025 bis Montag, den 14.07.2025 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt (Rathaus Kleinwallstadt), Hauptstraße 2, Zimmer 03 und im Landratsamt Miltenberg, Zimmer 164a, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht aus. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten - Landratsamt Miltenberg, Frau Zeiler, Tel. 09371/501289).
3. Etwaige Einwendungen sind beim Markt Kleinwallstadt, bei der Gemeinde Hausen oder beim Landratsamt Miltenberg, Sachgebiet Wasserrecht, schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. (Die Abgabe der Einwendungen per einfacher E-Mail ist nicht ausreichend.)
4. Die Einwendungen müssen spätestens 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei einer der unter 3. genannten Stellen eingegangen sein.
5. Bei Ausbleiben eines Beteiligten beim Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
6. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Diese Bekanntmachung sowie die auszulegenden Planunterlagen werden nach § 27 a BayVwVfG zusätzlich auch unter https://www.landkreis-miltenberg.de/oeffentlichkeitsbeteiligungen/festsetzung-eines-wasserschutzgebietes-f%C3%BCr-die-brunnen-i-iii-und-iv-des-marktes-kleinwallstadt.html
veröffentlicht.
Kleinwallstadt, den 02.06.2025
Markt Kleinwallstadt
gez.
Thomas Köhler
1. Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen