Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
Allgemeine Informationen zur Europawahl
Die Bundesregierung hat den 9. Juni 2024 als Wahltag für die Wahlen zum Europäischen Parlament festgelegt. Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt.
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Kleinwallstadt oder Hausen am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Achtung: Wahlberechtigte Personen aus anderen EU-Ländern (Unionsbürger*innen), die in Kleinwallstadt oder Hausen wählen möchten und zur Europawahl 2019 noch nicht im Wählerverzeichnis von Kleinwallstadt oder Hausen eingetragen waren, müssen einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen!
Wahlbenachrichtigung
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.
Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt voraussichtlich zwischen Freitag, 10.05 und Montag, 13.05.2024!
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach. Falls Sie kurz vor der Wahl umgezogen sind, eingebürgert wurden oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben und sich nicht sicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, wenden Sie sich bitte an das Meldeamt.
Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.
Den richtigen Wahlraum können Sie auch beim Wahlamt Kleinwallstadt erfragen.
Unionsbürger*innen
Staatsangehörige aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nennt man auch Unionsbürger*innen.
Die Bundeswahlleiterin informiert Unionsbürger*innen im Internet und stellt den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit.
In Deutschland lebende Unionsbürger*innen aus anderen EU-Mitgliedstaaten müssen sich entscheiden, ob sie entweder an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland wählen möchten.
Wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die in Kleinwallstadt oder Hausen wählen möchten und zur Europawahl 2019 bereits im Wählerverzeichnis bei uns eingetragen waren, müssen nichts machen. Sie stehen automatisch wieder im Wählerverzeichnis, wenn sie seit der Europawahl 2019 nicht im Ausland gelebt haben und zum Stichtag 28. April 2024 in Kleinwallstadt oder Hausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Gehören Sie zu diesen Personen, erhalten Sie automatisch eine Wahlbenachrichtigung - wenn nicht, wenden Sie sich bitte an das Meldeamt Kleinwallstadt.
Nur wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die zur Europawahl 2019 noch nicht im Wählerverzeichnis von Kleinwallstadt oder Hausen eingetragen waren, müssen einmalig einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Dieser muss bis zum 19. Mai 2024 beim Meldeamt eingehen.
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Die Bundeswahlleiterin informiert Deutsche im Ausland im Internet und stellt den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis in einer Gemeinde eingetragen ist.
Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis in einem europäischen Mitgliedstaat oder in ihrer ehemaligen Heimatgemeinde eingetragen. Auslandsdeutsche können an Europawahlen teilnehmen in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben. Dafür müssen sie sich dort an die zuständige Stelle wenden. in der Gemeinde in Deutschland, in der sie zuletzt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bei dieser Gemeinde müssen sie einen förmlichen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss immer wieder neu zur jeweils aktuellen Wahl gestellt werden.
Der Antrag muss bis zum 19. Mai 2024 eingehen. Achtung: Die Frist kann keinesfalls verlängert werden!
weitere Informationen zur Europawahl 2024 finden Sie hier!
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lena
Agnes
Sachbearbeiterin
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06022 2206-46 | 06022 2206-75 | Zimmer 24, DG | lena.agnes@kleinwallstadt.de |