Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben.
Sie können Ihre Bewerbung/Vorschläge schriftlich per Post an uns richten oder persönlich in der Geschäftsstelle der VG Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 24 oder 22, Dachgeschoss während der Öffnungszeiten abgeben. Für die Hausener Bürger besteht die Möglichkeit die Vorschläge/Bewerbung schriftlich zusätzlich im Rathaus Hausen, Hauptstr. 64 in Hausen während der Öffnungszeiten abzugeben.
Wichtiger Hinweis für die Bewerbungsfrist:
Vorschläge/Bewerbungen können bis spätestens 14.04.2023 für Kleinwallstadt und bis zum 31.03.2023 für Hausen abgegeben werden!
Für die Bewerbung verwenden Sie bitte das untenstehende Bewerbungsformular:
Bewerbungsformular Schöffenwahl 2023
Die Vorschläge müssen enthalten: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Berufsbezeichnung.
Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen können Sie sich gerne an Frau Schubert wenden.
Weitere Informationen finden Sie unten oder auch unter dem Link:
Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen und gehören damit zur Rechtsprechung. Ziel ist es, auch nicht juristisch ausgebildete Bürgerinnen und Bürger in das deutsche Rechtssystem zu integrieren und von ihrem Rechtsempfinden und Berufs- sowie Lebenserfahrung zu profitieren.
Schöffen nehmen an der Hauptverhandlung teil und entscheiden mit über das Urteil und das Strafmaß. Dabei wird ihnen das gleiche Stimmrecht wie den Berufsrichtern zu teil.
Die Aufgabe der Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter beim Jugendschöffengericht und den Jugendkammern zu unterstützen.
Zum Amt der Jugendschöffen sollen Personen berufen werden, die im Landkreis wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, Erfahrung in der Jugenderziehung haben, sei es als Eltern, Ausbilderinnen/Ausbilder oder beispielsweise in der Jugendarbeit
Sie können Ihre Bewerbung/Vorschläge schriftlich per Post an uns richten oder persönlich in der Geschäftsstelle der VG Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 24 oder 22, Dachgeschoss während der Öffnungszeiten abgeben. Für die Hausener Bürger besteht die Möglichkeit die Vorschläge/Bewerbung schriftlich zusätzlich im Rathaus Hausen, Hauptstr. 64 in Hausen während der Öffnungszeiten abzugeben.
Wichtiger Hinweis für die Bewerbungsfrist:
Vorschläge/Bewerbungen können bis spätestens 15.03.2023 für Kleinwallstadt und für Hausen abgegeben werden!
Bitte nutzen Sie untenstehendes Bewerbungsformular:
Bitte vermerken Sie auf dem Bewerbungsformular, dass Sie sich für das Jugendschöffenamt bewerben!!!
Bewerbungsformular Jugendschöffenwahl 2023
Die Vorschläge müssen enthalten: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und Berufsbezeichnung sowie Erfahrung mit Erfahrung mit Jugenderziehung
Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen benötigen können Sie sich gerne an Frau Schubert wenden.
Weitere Informationen finden Sie unten oder auch unter dem Link:
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lena
Schubert
Sachbearbeiterin
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06022 2206-46 | 06022 2206-75 | Zimmer 24, DG | lena.schubert@kleinwallstadt.de |