Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
Wer darf wählen?
Stimmberechtigt sind alle
Wichtig für die Bezirkswahl
Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Landtagswahl. Außerdem ist Voraussetzung, dass Sie seit mindestens drei Monaten im Regierungsbezirk Unterfranken wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder sonst gewöhnlich dort leben.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Kleinwallstadt oder Hausen an einem Stichtag (42. Tag vor dem Wahltermin) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Landtags- und Bezirkswahl in das Wählerverzeichnis von der VG Kleinwallstadt eingetragen.
Wahlbenachrichtigung
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung bis spätestens 17.09.2023 an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes.
Achtung! Die Wahlbenachrichtigungen werden in Kleinwallstadt und Hausen zwischen dem 01.09.2023 und dem 04.09.2023 zugestellt!
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber drei Wochen vor dem Wahltermin noch kein Schreiben bekommen haben, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt (06022/2206-23).
Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?
Sie können trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass in den Wahlraum mitbringen, denn dort stehen Sie im Wählerverzeichnis.
Briefwahl beantragen
Die Stimmzettel sind erst ab Dienstag, 05.09 verfügbar, daher können erst ab diesem Zeitpunkt Briefwahlunterlagen ausgegeben werden!
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen (Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!)
--> Achtung! Ab Montag, 02.10.2023 12.00 Uhr können die Briefwahlunterlagen ausschließlich persönlich bzw. mittels Vollmacht im Wahlamt Kleinwallstadt während der allgemeinen Öffnungszeiten beantragt werden! Bei abweichender Versandanschrift bitte direkt mit dem Wahlamt Kleinwallstadt Kontakt aufnehmen!
Briefwahlunterlagen können spätestens bis Freitag, 06. Oktober 15.00 Uhr im Rathaus Kleinwallstadt persönlich beantragt werden!
So können Sie wählen
Bei der Landtags- und Bezirkswahl haben Sie insgesamt vier Stimmzettel. Einen großen weißen und einen kleinen weißen für die Landtagswahl und einen großen blauen und einen kleinen blauen für die Bezirkswahl.
Sie haben für jeden Stimmzettel eine Stimme. Wenn Sie mehr als ein Kreuz auf dem Stimmzettel machen, wird der Stimmzettel ungültig!
Rückgabe Wahlbriefe
- rote Wahlbriefe bitte bis spätestens Wahlsonntag, 08.10.2023 um 18.00 Uhr wieder im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Kleinwallstadt im Briefkasten (in der Eingangstüre, Klappe unten rechts) oder im Rathaus Hausen, Hauptstr. 64 (Briefkasten in der Haustüre) einwerfen
- die roten Wahlbriefe können auch kostenfrei in einen Deutschen-Post-Briefkasten eingeworfen werden. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten, da ein verspätet zugestellter Wahlbrief nicht mehr gezählt werden kann!
weitere Informationen zur Landtags-u. Bezirkswahl 2023 finden Sie hier!
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Lena
Schubert
Sachbearbeiterin
|
06022 2206-46 | 06022 2206-75 | Zimmer 24, DG | lena.schubert@kleinwallstadt.de |