Im Rahmen des „Kommunalen Förderprogramms“ können in Kleinwallstadt folgende Maßnahmen gefördert werden:
1. Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Haupt- und Nebengebäude mit ortsbildprägendem Charakter. Insbesondere Maßnahmen an Fassaden einschließlich Fenstern und Türen, Dächern einschließlich Dachaufbauten, Hoftoren und Hofeinfahrten, Einfriedungen und Treppen mit ortsbildprägendem Charakter.
2. Anlage bzw. Neugestaltung von Vor- und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes, wie z. B. durch ortstypische Begrünung und Entsiegelung.
Im Kommunalen Programm in Kleinwallstadt werden für private Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Altort Kleinwallstadt“ 30 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten gewährt. An diesem Zuschuss beteiligen sich der Freistaat Bayern mit 60 Prozent. Der maximale Förderbetrag beläuft sich für Privatpersonen auf 7500 Euro.
Detailliertere Informationen sind den unten aufgeführten Satzungen zu entnehmen.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Manuel
Bergold
Sachbearbeiter
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06022 2206-42 | 06022 2206-50 | 2, EG | manuel.bergold@kleinwallstadt.de |