Markt Kleinwallstadt Markt Kleinwallstadt

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Bürgerstiftung Kleinwallstadt für das Haushaltsjahr 2022:

04.10.2022
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I.

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes – BayStiftG - hat der Marktgemeinderat Kleinwallstadt folgende Haushaltssatzung der von ihr verwalteten rechtsfähigen Bürgerstiftung Kleinwallstadt für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht wird:
 
Haushaltssatzung
der Bürgerstiftung Kleinwallstadt (Landkreis Miltenberg) für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) i. V. m. Art. 20 Abs 3 BayStiftG und § 6 der Stiftersatzung vom 22.10.2011 erlässt der Markt Kleinwallstadt für die Bürgerstiftung Kleinwallstadt folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1 Haushaltsplan

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

                            in den Einnahmen

                            und Ausgaben mit                                                   42.400 €

und im Vermögenshaushalt

                            in den Einnahmen

                            und Ausgaben mit                                                 105.600 €

ab.

 

§ 2 Kreditermächtigungen

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

§ 4 Kassenkredite

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht festgesetzt.

 

§ 5 Inkrafttreten

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Kleinwallstadt, den 28.09.2022

 

Markt Kleinwallstadt

 

gez.

 

Thomas  Köhler

1. Bürgermeister und Vorsitzender
der Stifterversammlung

 

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO i. V. m. Art 20 Abs. 3 BayStiftG genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung durch das Landratsamt Miltenberg (Schreiben v. 26.09.2022, Nr. 121-9412.1) haben sich keine Beanstandungen ergeben.

 

III.

Der Haushaltsplan 2022 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO i. V. m. Art 20 Abs. 3 BayStiftG in der Zeit vom 06.10.2022 bis ein­schließlich 14.10.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 11 (Kämmerei), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Über die gesetzliche Mindestfrist hinaus kann der Haushaltsplan noch während des gesam­ten Haushaltsjahres, ggf. auch noch im folgenden Haushaltsjahr, innerhalb der allgemeinen Ge­schäfts­stunden bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden.

 

Kleinwallstadt, den 29.09.2022
 
Markt Kleinwallstadt
 

gez.

 

Thomas  Köhler

1. Bürgermeister und Vorsitzender
der Stifterversammlung

 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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