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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt für das Jahr 2022

14.06.2022
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I.

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2, Art. 10 VGemO, §§ 41, 42 KommZG, sowie Art. 63 ff der Gemeindeord­nung hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt folgende Haushaltssatzung für das Haushalts­jahr 2022 erlassen, die hiermit gemäß Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO bekannt gemacht wird:

 

 

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt (Landkreis Miltenberg)

für das Haushaltsjahr 2022.

 

Aufgrund des Art. 8 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie Art. 63 ff GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1 Haushaltsplan

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

                                      in den Einnahmen

                                      und Ausgaben mit                                                                  2.777.900 €

 

und im Vermögenshaushalt

                                      in den Einnahmen

                                      und Ausgaben mit                                                                      540.500 €

ab.

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 100.000 € festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4 Umlagen

Die Verwaltungsumlage wird auf 1.376.500 € festgesetzt und nach der fortgeschriebenen Einwohnerzahl zum 30.06.2021 (vgl. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VGemO) wie folgt (gerundet) umgelegt:

                                                                                                                                             Verwaltungsumlage
Markt Kleinwallstadt   (5.686 Einwohner)                                                                        1.035.400 €

Gemeinde Hausen       (1.873 Einwohner)                                                                            341.100 €

Verwaltungsumlage je Einwohner:                                                                182,10 €
 

Die Schulumlage beträgt 925.500 € und wird anteilig nach den Schülerzahlen zum 01.10.2021 folgendermaßen (gerundet) auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt:

                                                                                                                                                            Schulumlage
Markt Kleinwallstadt (216 Schüler)                                                                                        653.300 €

Gemeinde Hausen (90 Schüler)                                                                                               272.200 €

Schulumlage je Schüler:                                                                                  3.024,51 €
 

§ 5 Kassenkredit

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6 Stellenplan

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

 

§ 7 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.

 

Kleinwallstadt, den 13.06.2022

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
 

gez.

 

Thomas     K ö h l e r
Gemeinschaftsvorsitzender

 

II.

Bei der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushaltsplanes und der Überprüfung der Haushaltssat­zung durch das Landratsamt Miltenberg haben sich keine Beanstandungen ergeben. Mit Bescheid vom 03.06.2022, Nr. 121-9412.2 hat das Landratsamt Miltenberg den in der Haushaltssatzung fest­gesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß Art. 71 Abs. 2 GO genehmigt. Darüber hinaus enthält die Haushaltssatzung keine weiteren nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichti­gen Bestandteile.

 

III.

Der Haushaltsplan 2022 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO in der Zeit vom 20.06.2022 bis ein­schließlich 27.06.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 11 (Kämmerei), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Über die gesetzliche Mindestfrist hinaus kann der Haushaltsplan 2022 noch während des gesamten Haushaltsjahres, ggf. auch noch im folgenden Haushaltsjahr, innerhalb der allgemeinen Geschäfts­stunden bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden.

 

Kleinwallstadt, den 14.06.2022
 
Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt
 

gez.

 

Thomas     K ö h l e r
Gemeinschaftsvorsitzender

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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