Markt Kleinwallstadt Markt Kleinwallstadt

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

07.06.2022
des Marktes Kleinwallstadt für das Haushaltsjahr 2022

I.

Auf Grund von Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Kleinwallstadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1 Haushaltsplan

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

                            in den Einnahmen

                            und Ausgaben mit                                            12.777.900 €

und im Vermögenshaushalt

                            in den Einnahmen

                            und Ausgaben mit                                              3.095.200 €

ab.

 

§ 2 Kreditermächtigungen

Kreditermächtigungen zur Aufnahme von Darlehen für Investitionen und Investitionsförderungs­maßnahmen weden nicht festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden in Höhe von 100.000 € festgesetzt.

 

§ 4 Steuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.                  Grundsteuer

a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           270 v.H.

b)   für die Grundstücke (B)                                                                       270 v.H.

2.                  Gewerbesteuer                                                                                          320 v.H.

 

§ 5 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haus­haltsplan wird auf 1.500.000,00 € festgesetzt.

 


 

§ 6 Stellenplan

 

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

 

§ 7 Inkrafttreten

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

 

 

Kleinwallstadt, den 03.06.2022

 

 

Markt Kleinwallstadt

 

gez.

 

Thomas  Köhler

1. Bürgermeister

 

II.

Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 GO genehmigungspflichtigen Bestandteile. Bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung der Haushaltssatzung durch das Landratsamt Miltenberg (Schreiben v. 01.06.2022, Nr. 121-9412.1) haben sich keine Beanstandungen ergeben.

 

III.

Der Haushaltsplan 2022 liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO in der Zeit vom 10.06.2022 bis ein­schließlich 20.06.2022 bei der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 11 (Kämmerei), während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht auf. Über die gesetzliche Mindestfrist hinaus kann der Haushaltsplan noch während des gesam­ten Haushaltsjahres, ggf. auch noch im folgenden Haushaltsjahr, innerhalb der allgemeinen Ge­schäfts­stunden bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden.

 

 

Kleinwallstadt, den 04.06.2022
 
Markt Kleinwallstadt
 

gez.

 

Thomas Köhler

1. Bürgermeister

 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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