Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
02.08.2021
Der Marktgemeinderat Kleinwallstadt hat mit Beschluss vom 26.07.2021 den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Hofstetter Straße V“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstraße 2, Zimmer 01 während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch und Freitag von 8-12 Uhr, am Donnerstag von 14–18 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Darüber hinaus können diese Unterlagen auch auf der Homepage des Marktes Kleinwallstadt unter https://www.kleinwallstadt.de/wirtschaft-bauen-und-verkehr/bauen/aktuelle-bauleitplanverfahren/suedlich-hofstetter-strasse-v/ eingesehen werden.
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