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Bekanntmachung Neubaugebiet „Südlich Hofstetter Str. V“

12.04.2021
Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs "Südlich Hofstetter Straße V“ in Kleinwallstadt gem. §§ 13 b BauGB i.V.m. 13 a BauGB i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Kleinwallstadt hat in seinen Sitzungen vom 08.03.2021 und 29.03.2021 den Entwurf zur Neuaufstellung des Bebauungsplans "Südlich Hofstetter Straße V" in der Fassung vom 29.03.2021 mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans "Südlich Hofstetter Straße V" inkl. textlicher Festsetzungen und die Begründung, ein Gestaltungsplan sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) liegen in der Zeit von


Freitag, den 16.04.2021 bis einschließlich Montag, den 17.05.2021


in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt (Rathaus), Hauptstraße 2, Zimmer 01 während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch und Freitag von 8-12 Uhr, am Donnerstag von 14 – 18 Uhr) zur allgemeinen Information der Bürger öffentlich aus. Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet auf dem zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal und auf der Homepage des Marktes Kleinwallstadt www.kleinwallstadt.de in der Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Verkehr“ – Bauen - Aktuelle Bauleitplanverfahren - „Südlich Hofstetter Straße V“ eingestellt; zusätzlich sind die o.g. Planunterlagen veröffentlicht.
Anregungen zum Entwurf können bis einschließlich Montag 17.05.2021 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt (Adresse s.o.) eingebracht werden.
Im beschleunigten Verfahren wird der Bebauungsplan ohne die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen. Ein naturschutzrechtlicher Ausgleich ist im beschleunigten Verfahren nicht erforderlich (§§ 13 b i.V.m. 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Be-schlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 BauGB) und dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Hinweis:
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südlich Hofstetter Straße V“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB wurde am 25.11.2019 gefasst.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und § 3 BauGB.
Personen, die sich geäußert und/oder Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten analog § 3 Abs. 2 Satz 4 und Satz 5 BauGB eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme. Falls und soweit von Personen Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, erhalten diese keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung der Stellungnahme.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich mit ausgelegt wird und zusätzlich analog § 4 a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Internet auf der Homepage des Marktes Kleinwallstadt www.kleinwallstadt.de in der Rubrik „Wirtschaft, Bauen und Verkehr“ – Bauen – Aktuelle Bauleitplanverfahren – „Südlich Hofstetter Straße V“ eingestellt wird, entnommen werden.


Kleinwallstadt, den 06.04.2021
Markt Kleinwallstadt
Thomas Köhler
1. Bürgermeister

Weitere Informationen zum Bauleitplanverfahren „Südlich Hofstetter Straße V“ 

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

Kontakt

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63839 Kleinwallstadt
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Telefon: 06022 / 22 06-0

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Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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