Hinweis zur Veröffentlichung von Geburts- u. Ehejubiläen
08.11.2018 Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 50 Abs. 2 BMG) dürfen die Kommunen bei Alters- und Ehejubiläen Namen, akademische Grade, Anschrift, Tag und Art des Jubiläums veröffentlichen. Die VG Kleinwallstadt veröffentlicht im Amts-u. Mitteilungsblatt Ehejubiläen ab der Goldenen Hochzeit sowie Geburtstage ab dem 70. dann jährlich.
Die Behörden dürfen diese Daten auch an die Presse, Landrat, Ministerpräsident und Bundespräsident weitergeben.
Dies gilt jedoch nicht, wenn der/die Betroffene(n) eine Veröffentlichung nicht wünscht/wünschen.
Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen, dass ihr Geburtstag oder ihr Ehejubiläum nicht bekannt gemacht wird, bitten wir Sie die unten veröffentlichte Erklärung (gem. §50 Abs. 5 BMG) auszufüllen und persönlich im Rathaus Kleinwallstadt/Hausen abzugeben.
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