Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
09.10.2018
Am Sonntag, 14. Oktober 2018, wählen die Bürger des Freistaats Bayern einen neuen Landtag sowie neue Bezirkstage.
Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten aus Kleinwallstadt, Hofstetten und Hausen bis Montag, 10.09.2018 zugestellt.
Stimmberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
Sie können Ihr Stimmrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wählerverzeichnisse werden für die Landtags-, Bezirkswahl zum Stichtag 02.09.2018 erstellt. Wer sich erst danach in Kleinwallstadt oder Hausen anmeldet, wird nicht automatisch nachgetragen, sondern kann sich noch bis 23.09.2018 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Ohne diesen Antrag kann das Stimmrecht nur am bisherigen Wohnort, z. B. durch Briefwahl, ausgeübt werden.
Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde, erhält zwischen dem 07.09.2018 und dem 10.09.2018 einen amtlichen Wahlbenachrichtungsbrief zugestellt.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief erfüllt zwei alternative Zwecke:
Bitte achten Sie im Wahlbenachrichtigungsbrief darauf, welches Wahllokal für Sie vorgesehen ist!
Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich nur auf Antrag (schriftlich, persönlich, online) im Rathaus Kleinwallstadt ausgestellt. Sie benötigen hierzu Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief, auf der Rückseite finden Sie ein Antragsformular für Briefwahlunterlagen, dass Sie unbedingt unterschreiben müssen. Dieses Formular nutzen Sie bitte, wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post, per Fax oder durch persönliche Vorsprache beantragen wollen, oder wenn Sie eine dritte Person beauftragen wollen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Hierzu benötigen Sie die Angaben von Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief (Persönliche Angaben, WVZ-Nr.).
Achtung! Die Briefwahlunterlagen können Sie online nur noch bis einschl. Mittwoch, 10.10.2018 beantragen! Bitte wenden Sie sich danach direkt an das Wahlamt!
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!!
Rücklauf der Wahlbriefe
Ihr Wahlbrief muss bis 14.10.2018 wieder beim Wahlamt der VG Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, 63839 Kleinwallstadt zurück sein. Bitte beachten Sie die allgemeinen Postlaufzeiten. Notfalls können Sie den Wahlbrief auch noch bis 14.10.2018 , 18.00 Uhr, in den Hausbriefkasten am Rathauseingang, Hauptstr.2 einwerfen oder einwerfen lassen.
Wer am Wahlsonntag, 14.10.2018 verhindert ist sein Wahllokal aufzusuchen, kann letztmals am Freitag, 12.10.2018 von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus Kleinwallstadt, Hauptstr. 2, Zimmer 22, Dachgeschoss beantragen. Später eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden!
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Attest ist vorzulegen) können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag, 14.10 bis 15 Uhr ausgestellt werden!
Hierzu setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt in Verbindung.
Kategorien: Pressemitteilung Markt Kleinwallstadt