Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
29.12.2022
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Kleinwallstadt mit Beschluss vom 28.11.2022 folgende
Änderungssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung der Wasserabgabesatzung:
§ 1
§ 12 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
§ 12
Verbrauchsgebühr
(3) Die Gebühr beträgt
Netto 1,72 € zzgl. gültiger Mehrwertsteuer
pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr
Netto 1,72 € zzgl. gültiger Mehrwertsteuer
pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Kleinwallstadt, den 29.12.2022
Markt Kleinwallstadt
gez.
Thomas Köhler
1.Bürgermeister
Kategorien: Amtliche Mitteilungen