Amtsblatt - Aktuell
Aktuelle Ausgabe
03.04.2018
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 wieder die Wahl der Schöffen statt, die für die Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern benötigt werden.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Bereich des Marktes Kleinwallstadt wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Jeder hat nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Vorschläge als Schöffe können bis zum 13. April 2018 schriftlich oder persönlich an die
Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Kleinwallstadt, Hauptstr. 2. Zimmer 6, EG, 63839 Kleinwallstadt
gerichtet werden.
Weitere Einzelheiten und Voraussetzungen können den Bekanntmachungen zur Schöffenwahl 2018 entnommen werden.
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Anne
Abb
Sachbearbeiterin
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06022 2206-24 | 06022 2206-50 | 4, EG | anne.abb@kleinwallstadt.de |
Kategorien: Amtliche Mitteilungen