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Abschaffung des Kinderreisepasses ab 2024 und Gebührenänderung bei Reisepässen

17.11.2023
aus aktuellem Anlass möchten wir Sie bereits jetzt über die Änderung hinsichtlich des Kinderreisepasses und Gebührenanpassungen bei Reisepässen für Personen über 24 Jahren informieren.

Abschaffung des Kinderreisepasses

Liebe Eltern,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie bereits jetzt über die Änderung hinsichtlich des Kinderreisepasses zum neuen Jahr informieren.

Der Gesetzgeber hat das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens am 12.10.2023 verabschiedet.

Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wird zum 01. Januar 2024 dann auch der Kinderreisepass abgeschafft.

Was bedeutet das für Sie?

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.12.2023 beantragt, ausgestellt und verlängert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt von der Neuerung unberührt. Ab dem neuen Jahr besteht für Sie dann nur noch die Möglichkeit, einen regulären Reisepass oder Personalausweis für Ihr Kind zu beantragen.

Welches Dokument für Sie die beste Lösung ist, hängt von Ihrem Reiseverhalten ab. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise z.B. auf der Seite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de) über die Einreisebestimmung Ihres Reiseziels. Das Bürgerbüro kann Ihnen keine verbindlichen Auskünfte über aktuell geltende Reisebestimmungen erteilen.

Alle Personaldokumente werden künftig von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Die Ausstellung eines Personalausweises dauert zurzeit von der Beantragung bis zur Rücklieferung ungefähr zwei, bei Reisepässen sind es ungefähr vier Wochen. Eine frühzeitige Beantragung vor Ihrer Reise ist daher künftig dringend erforderlich.

Zur Antragstellung benötigen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild und bei Erstantrag eine Geburtsurkunde im Original. Zudem muss Ihr Kind zur Beantragung – unabhängig vom Alter – mit ins Bürgerbüro kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke erfasst werden und ab zehn Jahren muss Ihr Kind auf dem Dokumentenantrag unterschreiben. Zudem benötigen wir die Unterschrift aller gesetzlicher Vertreter.

Antworten zu weiteren Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI): www.bmi.bund.de

Haben Sie weitere Fragen rund um die Ausstellung von Ausweisen und Pässen? Zögern Sie nicht uns anzurufen. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns unter 06022/2206-22 oder passamt@kleinwallstadt.de

Gebührenanpassung bei Reisepässen für Personen über 24 Jahren

Der Gesetzgeber hat uns mitgeteilt, dass zum 01. Januar 2024 eine Gebührenanpassung für den deutschen Reisepass erfolgen wird.

Hierdurch erhöht sich die Ausstellungsgebühr bei Reisepässen für Personen über 24 Jahren auf 70,00 €.

Reisepässe für Personen unter 24 Jahren bleiben von der Gebührenanpassung unberührt bei 37,50 €.

Sollten Sie Fragen rund um die Beantragung von Pässen und Ausweisen haben, können Sie sich selbstverständlich sehr gerne an uns wenden. Sie erreichen uns im Rathaus Hausen unter 06022/654976 und im Rathaus Kleinwallstadt unter 06022/2206-22. Gerne können Sie uns auch per E-Mail (passamt@kleinwallstadt.de) kontaktieren.

Kategorien: Amtliche Mitteilungen

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